Auch dein Unternehmen benötigt eine barrierefreie Website!
Schon umgestellt?
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz“, kurz BaFG, in Kraft, das Websites und Onlineshops zu barrierefreien Webseiten verpflichtet. Das österreichische Gesetz wird damit die sog. „European Accessibility Acts“ (EAA) umsetzen. Dabei handelt es sich um eine Richtlinie, die das Funktionieren des Binnenmarktes für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen verbessern soll, und zwar in allen EU Mitgliedstaaten.
Dies bedeutet auf der einen Seite, dass bestehende Webseiten von den BetreiberInnen geprüft und umgebaut werden müssen. Auf der anderen Seite heißt das auch, dass man 2 Millionen mehr Menschen in Österreich – darunter auch potenzielle Kunden – besser erreicht. So groß ist laut Statistik Austria die Gruppe von Personen, die mit unterschiedlichen Formen von Einschränkungen leben müssen.
Was sind barrierefreie Webseiten?
Barrierefreie Webseiten sind vor allem für Menschen mit Sehbehinderungen, blinde Menschen, Menschen mit Hörbeeinträchtigungen und Gehörlose, kognitiv beeinträchtigte Menschen, aber auch ältere Menschen von Bedeutung. Gerade durch den demographischen Wandel wird die Gruppe von Älterer immer größer.
Wie macht man die Webseite barrierefrei?
Dafür gibt es einen klaren Anforderungskatalog und Kriterien, die sich am WCAG (den „Web Content Accessibility Guidelines”) und der EU-Norm EN 301 549 orientiert.
Folgende vier Prinzipien muss eine Website in Zukunft erfüllen:
- Wahrnehmbarkeit: NutzerInnen müssen die Informationen und Elemente der Website gut wahrnehmen können. Dazu gehören Textalternativen, Untertitel, Videobeschreibungen sowie Anpassungen in der Reihenfolge von Inhalten, Größenänderungen und Farbkontraste.
- Bedienbarkeit: Das Navigieren durch die Seite muss per Tastatur also auch ohne Maus möglich sein und auch die einzelnen Elemente müssen bedienbar sein.
- Verständlichkeit: alle Informationen und die Bedienung der Website müssen einfach und klar zu verstehen sein.
- Robust: Inhalte müssen von mehreren Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken (wie Screenreadern, Braillezeilen und Vergrößerungssoftware) interpretiert werden können.
Wie lange braucht der Umbau der Webseite?
Webseiten-BesitzerInnen sollten rechtzeitig vor Juni 2025 überprüfen (lassen), ob ihr bestehendes System barrierefrei ist, oder ob weitere Schritte unternommen werden müssen. All das braucht naturgemäß Vorlaufzeit!
Fange daher jetzt schon mit einem Erst-Check an. Nutze dafür meine Checkliste und die empfohlenen kostenlosen Tools:
www.grafikwald.com/checklist-barrierefreie-website.
Grafikwald hilft dir gerne deine Webseite barrierefrei zu machen. Lass uns bei einem kostenlosen Erstgespräch darüber sprechen, wie Du Deine Webseite gesetzeskonform anpassen musst!
Über Grafikwald
Die Webdesign-Agentur für optimale Kundengewinnung so authentisch und einzigartig wie Du. Der kreative Kopf dahinter: Dr. Nina Wanek, Grafik- und Webdesignerin und Business Coach.
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